KIG – Kieferorthopädische Indikationsgruppen

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird das befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem herangezogen. Es teilt die Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG, ein. Der Befund mit dem höchsten Behandlungsbedarf entscheidet über die Kostenübernahme. Lediglich bei den Graden 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse.

Der Kieferorthopäde hat anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (siehe unten) festzustellen, ob der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse hat.

Mit dem KIG-Bewertungs-System soll der Zahnarzt – unmittelbar vor dem geplanten Behandlungsbeginn – bei der klinischen Untersuchung die Fehlstellung mit dem größten Behandlungsbedarf erkennen. Die Einstufung kann erst im Stadium des späten Wechselgebisses erfolgen.

KIG – Das Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs anhand kieferorthopädischer Indikationsgruppen1

 

 

Frühbehandlung:
D5, K3, K4, B4, M4, M5, P3, O4

Lückenhalter:
ab 4. LJ max. 6. Quad.

Frühe Behandlung:
A5, O5, M4, M5

Kombinationstherapie Kieferorthopädie-Dygnathiechirurgie (KFOKCH) auch nach dem 18.Lebensjahr:
A5, D4, D5, O5, B4, K4, T3, M4

1 Seit dem 1. Januar 2002 im Rahmen des § 12 des SGB V. gültig für gesetzlich versicherte Patienten bis zum 18. Lebensjahr.