Welche Kosten der kieferorthopädischen Behandlungen werden erstattet?

Die Zahnspange ist für Jugendliche heutzutage fast schon selbstverständlich: Jedes Jahr erhalten über eine Million Kinder in Deutschland eine Zahnspange. Kinder, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind in aller Regel von der Medikamentenzuzahlung und Praxisgebühr weitgehend befreit.

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Erstattung?


Die Kosten einer Zahnspange für Kinder werden unter gewissen Umständen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Wie hoch die Kostenübernahme ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wobei die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) am wichtigsten sind. Sie dienen als Schema zur Einstufung des kieferorthopädischen Behandlungsbedarfs. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt erst bei Behandlungen der KIG 3-5, während die Kosten für Behandlungen der KIG 1-2 von gesetzlich Krankenversicherten vollständig selbst zu zahlen sind.

Auch bei umfangreicherem Behandlungsbedarf können weitere Kosten entstehen, die nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. So etwa, wenn bei einer festsitzenden Zahnspange, eine Versiegelung der Zähne vorgenommen werden soll. Aber auch die Mehrkosten für kleinere Brackets und superelastische Bögen oder eine unsichtbare Zahnspange müssen selbst bezahlt werden. Erwachsene ab 18 Jahre müssen sämtliche Kosten einer kieferorthopädische Behandlung selbst übernehmen, außer wenn ein zusätzlicher chirurgischer Eingriff notwendig ist und Behandlungsgrade von mindestens KIG3-5 vorliegen.

 

Wie lassen sich Kosten vermeiden?


Durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung kann man sich und seine Kinder vor den finanziellen Belastungen einer kieferorthopädischen Behandlung schützen. Hierbei sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Zahnversicherung auch tatsächlich für Behandlungen der KIG 1 und 2 aufkommt, denn nicht jeder Tarif bietet dies. Dann übernimmt die Zusatzversicherung den Großteil der Behandlungskosten. Bei einer Behandlung mit Zusatzleistungen, wie einer unsichtbaren Zahnspange, werden die Mehrkosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, je nach Versicherungstarif, fast komplett von dem Zusatzversicherer übernommen. Vor Abschluss einer solchen Versicherung sind unbedingt die geltenden Sperrfristen zu beachten. Geplante bzw. bereits begonnene Behandlungen werden von der Versicherung nicht erstattet, daher sollte man sich bereits frühzeitig um einen Abschluss bemühen.